Was die Haltungsbedingungen angeht, muss zunächst in private und gewerbliche Landwirte unterschieden werden. Wer hobbymäßig ein paar Hühner hält, die gerade genug Eier für den Eigenbedarf und ein paar Nachbarn legen, hat ganz andere Anforderungen an seine Nutztiere und deren Haltung als ein Intensivtierhaltungsbetrieb. Und selbst hier gibt es Unterschiede. Die lassen sich am besten am Beispiel der Legehenne verdeutlichen. In Deutschland gibt es vier verschiedene Arten der Legehennen:
Käfighaltung
Sie bietet den Tieren den wenigsten Platz und keinerlei Raum für Bewegung. Die Tiere sitzen in Käfigen, die leicht geneigt sind, damit die gelegten Eier in eine Art Regenrinne abrollen können. Vor den Käfigen befinden sich Futtertrog und Tränke, welche die Nahrungsaufnahme sicherstellen. Die Käfige mit je drei bis sieben Tieren werden aneinander gereiht und gestapelt, sodass eine Legebatterie entsteht. Durch die Gitterböden fallen Kot und sonstiger Dreck nach unten auf den Boden, so müssen nicht die Käfige, sondern lediglich der Fußboden gereinigt werden.
Die Käfighaltung kann kaum als artgerecht bezeichnet werden. Den Tieren fehlt es an Bewegungsmöglichkeiten und geeignetem Bodengrund, Einstreu sowie – zumindest oftmals – Nestern beziehungsweise Nestnischen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, sodass diese Haltungsform inzwischen nach der TierSchNutztV schärferen, wenn auch nicht befriedigenden Auflagen unterliegt. Jedem Tier in Käfighaltung stehen demnach mindestens 1,5 DIN A4 Blätter Platz, ein Nest, Einstreu, eine Möglichkeit zum Staubbaden, Picken und für andere natürliche Verhaltensweisen, Sitzstangen sowie eine Kratzmatte oder eine ähnliche Vorrichtung für die Krallenabnutzung zu. Die Tiere leben meist in sogenannter Kleingruppenhaltung, das heißt 60 bis 70 Tiere in einem Drahtkäfig.
Bodenhaltung
Die Bodenhaltung ist mit ausschließlicher Stallhaltung vergleichbar. Allerdings ähneln die meisten Großbetriebe eher einer Lagerhalle. Die Tiere erhalten keinen Auslauf im Freien, können sich aber innerhalb des Stalls frei bewegen – sofern es die Hackordnung erlaubt. Ihnen stehen Nester sowie Sitzstangen zur Verfügung. Außerdem ist etwa ein Drittel des Stalls mit Spänen, Sand oder vergleichbarem Material ausgestreut. Hier können die Tiere natürlichen Verhaltensweisen wie dem Staubbaden nachkommen. Die restliche Fläche, auf der sich auf die Sitzstangen und Nester befinden und wo die Tiere auch gefüttert werden, ist meist mit Latten oder einem Gitterrost ausgelegt. Dadurch soll der Kot außer Reichweite der Tiere fallen, damit sie ihn nicht aus Versehen aufpicken oder in ihre Nester verschleppen können. In Bodenhaltung dürfen bis zu neun Tiere pro Quadratmeter gehalten werden. Damit steht den Tieren wenig Platz zur Verfügung. Zudem führt das Halten großer Gruppen vermehrt zu Stress und Aggression gegenüber den Artgenossen.
Freilandhaltung
Bei Freilandhaltung steht neben einem Stall eine bewachsene Auslauffläche zur Verfügung. Ersterer weist zwar die gleichen Verhältnisse wie bei der Bodenhaltung auf, dafür kommen auf jedes Huhn mindestens vier Quadratmeter Außenfläche. Durch das vermehrte Platzangebot kommt es seltener zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren. Allerdings besteht die Gefahr eines Raubvogelangriffs, da sich die großen, industriellen Auslaufflächen nicht wie kleine, private Gehege gegen Beutegreifer sichern lassen. Der größte Vorteil der Freilandhaltung ist, dass sie den Tieren die Möglichkeit bietet, frei und über weitere Strecken zu fliegen und natürliche Nahrung zusätzlich zum Industriefutter im Stall aufzunehmen. Für die Industrie besteht der Nachteil dieser Haltung im höheren Kostenaufwand für die Zäune und Verluste durch Raubtiere sowie dem benötigten Platz.
Wintergartenhaltung
Die Wintergartenhaltung ist ähnlich der Freilandhaltung, nur mit einem überdachten und eingezäunten Wintergarten. Er erlaubt den Tieren, an die frische Luft zu gehen, ohne wirklich nach draußen zu gehen. Dadurch droht keine Gefahr durch Raubvögel.
Sowohl bei Freiland- als auch bei Wintergartenhaltung kommt es zu sozialen Konflikten. Aufgrund der Hackordnung nutzen nie alle Tiere den Auslauf.