Reisepaten sind insbesondere durch Transporte von Auslandstieren bekannt geworden, da vor allem Tierschutzorganisationen regelmäßig Tiere über weite Strecken transportieren müssen, aber nicht ausreichend Freiwillige in den eigenen Reihen haben. Doch nicht nur Vereine, sondern auch Privatpersonen nehmen immer häufiger das Patensystem in Anspruch. Über Anzeigen oder Aufrufe im Internet werden immer wieder Privatpersonen gesucht, welche die Reise eines oder mehrerer Tiere begleiten und nach dem Rechten sehen sollen. Ein derartiges System gibt es inzwischen auch für Autofahrten. Mitfahrgelegenheiten für Tiere kommen hier meist dann zum Einsatz, wenn Tierhalter ihren pelzigen Freund über eine weite Strecke transportieren müssen, das aber nicht selbst übernehmen können. Im Internet sind inzwischen einige Portale zu finden, die den Kontakt zwischen Tierhaltern und Mitfahrgelegenheiten vermitteln. Manche der Portale bieten ihre Dienste auch für Tier und Mensch an: Wer ohne eigenes Auto, aber mit eigenem Haustier verreisen will, findet hier den passenden Partner.
Das sollten Sie beachten
Dem Fahrer sollten Sie einen Anteil am Spritgeld erstattet – immerhin stellt er sein Auto zur Verfügung. Wer selbst mit einsteigt, sollte sich gemäß des natürlichen Anstandes benehmen. Wer in einem Nichtrauerauto mitfährt, raucht nicht, wer in einem Nichtesserauto mitfährt, isst nicht. Über die Onlinesuche lassen sich diese Kriterien oft eingrenzen. Wer nur sein Tier ins Auto setzt, sollte es entsprechend transportfähig machen und auf die nötige Sicherung und Verpflegung achten. Und natürlich ganz wichtig: Wer ein schlechtes Gefühl bei einer Mitfahrgelegenheit hat, sollte es lieber ganz bleiben lassen. Unabhängig vom Gefühl schadet es außerdem nicht, eine schriftliche Transportvereinbarung über das Wie und Wann festzuhalten.
Besondere Vorsicht gilt auch bei grenzüberschreitenden Transporten: Vergessen Sie auf keinen Fall die nötigen Papiere. Transporteure sollten beachten, dass Tiere, die durch Dritte transportiert werden, nie unter die Freigrenze für Warenimporte fallen. Sie müssen also immer verzollt werden, wenn sie die Grenze eines Nicht-EU-Landes überschreiten.